Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für dieses Online-Angebot.
Rechtlicher Hintergrund
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Für unser Unternehmen greift eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme gemäß § 3 Absatz 3 BFSG. Daher besteht derzeit keine Verpflichtung, die Anforderungen des Gesetzes zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen.
Unser freiwilliges Engagement
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist es uns ein Anliegen, unsere Website so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Inhalte auch für Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen besser zugänglich zu machen. Dazu zählen unter anderem:
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gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste
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logischer Aufbau der Seitenstruktur
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möglichst intuitive Navigation
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Bilder mit Alternativtexten (sofern möglich)
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einfache und klare Sprache
Wir bitten um Verständnis, dass eine vollständige Barrierefreiheit unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen derzeit nicht in allen Bereichen realisierbar ist.